- Angebote und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sämtliche Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
- Wir sind auch nach Vertragsabschluss berechtigt, jederzeit Vorkasse d.h. die Zahlung des Kaufpreises im Voraus zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, können wir jederzeit vom bestehenden Vertrag zurücktreten.
- Beschaffenheit der Ware
Alle Muster, Proben, Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der gelieferten und zu liefernden Ware und beinhalten keine Garantie i.S. der 88 443, 434, 276 BGB. Bei Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig.
- Lieferung
- Allgemeines
Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Mengen zur Lieferung verpflichtet. Bei Warenmangel sind wir berechtigt, Mengenkürzungen vorzunehmen und die zur Verfügung stehenden Mengen nach billigem Ermessen § 315 BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Mengen sind die Parteien von ihren Abnahme-, Liefer- und Zahlungsverpflichtungen befreit. Wir verpflichten uns. den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir sind verpflichtet, bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
- Für die Feststellung der Liefermenge ist die bei der Versandstelle ermittelte Stückzahl maßgebend.
- Gefahrtragung / Abnahme
Erfüllungsort für die Lieferung und die Abnahme ist die vereinbarte Auslieferungsstelle (Lieferstelle genannt). An der Lieferstelle geht die Gefahr an den Käufer über. Auch wenn wir die Transportkosten tragen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat.
Beanstandung/ Mängel
Der Käufer hat, die Ware sofort nach Eingang zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich nach der Lieferung und soweit sie nur durch besondere Untersuchung feststellbar sind, unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als im Sinne des 8 377 Abs. 1 und 2 HGB genehmigt. Gewährleistungsrechte für Mängel können nur unter den weiteren Voraussetzungen geltend gemacht werden, dass der Käufer uns eine Probe der Lieferung von mindestens 2 Litern zur Verfügung stellt und die beanstandete Ware getrennt von anderen Waren in der Umschließung zur Zeit der Abnahme gelagert ist. Bei tatsächlichen Mängeln der gelieferten Ware verpflichten wir uns nach unserer Wahl gegenüber dem Käufer, den Kaufpreis herabzusetzen oder Ersatzware zu liefern. Sollte auch die mit Mängeln behaftet sein, steht dem Käufer wahlweise ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises zu. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
- Nebenkosten
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber den dem Verkaufspreis zugrunde liegenden Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern und dgl. belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend.
- Höhere Gewalt
Einwirkungen durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Bürgerkrieg, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stilllegung, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., sowie andere unvorhergesehene Ereignisse, die die Lieferung — auch soweit unsere Vorlieferanten betroffen sind — verhindern, dauernd oder endgültig unmöglich machen oder erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und / oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadensersatz. Sofern diese Einwirkungen nicht nur vorübergehender Natur sind, spätestens aber nach 3 Monaten, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne Anspruch auf Schadensersatz seitens des Käufers. Wir werden solche Störungen unverzüglich dem Käufer mitteilen. Bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
- Steuerhaftung
Der Käufer garantiert bei steuerbegünstigten Lieferungen das Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes der gelieferten Waren. Der Käufer stellt uns insoweit von allen fiskalischen Ansprüchen frei, auch wenn er bzw. ein Nacherwerber keinen unmittelbaren Besitz an der Ware erlangt.
Bei Selbstabholung haftet der Käufer für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und stellt uns insoweit von allen Schadensersatzansprüchen, insbesondere solchen gemäß § 116 Abs. 1 SGB X, frei. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Waren liegt allein beim Käufer oder seinen Beauftragten. Der Käufer ist für entsprechende Belehrungen seiner Beauftragten verantwortlich.
- Gewährleistung und Haftung
Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns geltend zu machen. Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Sachmangels oder durch Umtausch der Ware berechtigt. Aufwendungen für die Nacherfüllung tragen wir nur, soweit sie sich nicht deshalb erhöhen, weil der Käufer die Ware an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Ohne unsere Zustimmung darf beanstandete Ware nicht verwendet werden. Wird sie dennoch verwendet, trägt der Käufer das volle Risiko auftretender Folgeschäden. Der Käufer ist verpflichtet, die für die Untersuchung erforderliche Warenprobe ausschließlich aus einer Originalverpackung zu entnehmen und uns mitsamt der Chargennummer zukommen zu lassen. Die Mindestmenge beträgt 1 Liter.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland bleibt unberührt.
Soweit nicht einer der vorstehenden Fälle gegeben ist, sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt.
In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
- Beratung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse, technische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, sind jedoch unverbindlich und schließen jegliche Haftung aus, soweit dies im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist.
- Eigentumsvorbehalt/ Forderungsabtretung
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor unserer vollen Befriedigung zu verpfänden oder zur Sicherheit Dritten zu übereignen. Bei Zugriff dritter Personen, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unsererseits zwecks Beseitigung des Zugriffs unverzüglich durch eingeschrieben Brief Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, unbeschadet aller sonstigen uns nach diesen Bedingungen und nach den gesetzlichen Regelungen zustehenden Rechte und Ansprüche. Werden die Waren außerhalb Deutschlands verbracht und ist der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geleistet, so ist der Käufer verpflichtet, die Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die dafür erforderlich sind, dass der Eigentumsvorbehalt auch im Bestimmungsland Bestand hat. Ist dies nicht möglich, hat der Käufer uns auf Verlangen in Höhe des ausstehenden Kaufpreises ein dem Vorbehaltseigentum vergleichbares dingliches Sicherungsrecht nach dem Recht des Bestimmungslandes einzuräumen oder anderweitig Sicherheit zu leisten.
- Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind ohne Abzug zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift. Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen mit 8% über dem Leitzins gemäß § 247 BGB zu berechnen. Außerdem behalten wir uns die Geltendmachung darüberhinausgehender Verzugsschäden vor. Zahlungen gegenüber uns sind nur wirksam, wenn sie in bar gegen Quittung unmittelbar an einen unserer Geschäftsführer übergeben werden oder an eines der von uns benannten Bankkonten erfolgen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
- Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmung(en) im Übrigen bzw. des Vertrages.
- Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlich zuständig für Klagen im Zusammenhang mit Verträgen mit uns sind die für Ankum zuständigen deutschen Gerichte. Zusätzlich ist der jeweilige Kläger auch berechtigt, die Gerichte im allgemeinen Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten anzurufen.
Ankum, 27.07.2016